PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION LT. BAUKG
Verantwortungsbewusst und umsichtig
Die Bau- und Planungskoordination erfolgt im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG 1999):
Die Bauarbeitenkoordination ist eine gesetzlich vorgegebene Pflicht, die Sie als Bauherr ganz einfach an uns delegieren können. Im Fokus steht die professionelle Baustellen- und Planungskoordination, die den Schutz aller auf der Baustelle Beschäftigten im Blick hat. Als von Ihnen beauftragter Baustellenkoordinator sorgen wir für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase.
Unter anderem arbeiten wir den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aus und stellen die Unterlage für spätere Arbeiten zusammen. Wir kontrollieren die Baustelle, melden Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und ziehen bei Bedarf das Arbeitsinspektorat bei – Ihr Projekt soll unfallfrei ablaufen.
Planungskoordination / Sige-Plan
- Koordination der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
Baustellenkoordination
- Koordination der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung
- Umsetzung der für die Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutz
- Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeitsverfahren durch die Bauausführenden
- Anpassung von Sige-Plan und Unterlagen für spätere Arbeiten an projektspezifische Tätigkeiten
- Koordination der bauausführenden Unternehmen zur Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Information
- Informationsfunktion für alle Projektbeteiligten über mögliche Gefahren
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat
Wir können Ihnen diese gesetzliche Verpflichtung abnehmen!